Aktuelles
Zwischen Sprachlosigkeit und Aufschrei – Aufruf zur Kundgebung für ein Leben ohne Gewalt am 25.März 14Uhr auf dem Asmus-Bremer-Platz
Zwischen Sprachlosigkeit und Aufschrei –
Aufruf zur Kundgebung für ein Leben ohne Gewalt
Erneut beklagen wir den Verlust einer lebensfrohen Kielerin durch ein Gewaltverbrechen.
Dilek V. – eine geliebte Schwester, starke Mutter, liebe Freundin wurde aus unserer Mitte gerissen.
Wir sind erschüttert, fassungslos, zutiefst betroffen, aber auch wütend!
Stri(c)kt gegen Gewalt – Wegschauen unmöglich
Gemeinsam ein Zeichen gegen Gewalt setzen – das ist das Ziel der Schleswig-Holstein weiten Kampagne „Stri(c)kt gegen Gewalt“, die am diesjährigen Weltfrauentag ihren Anfang nimmt. Mit der Kampagne werden alle Menschen eingeladen, aktiv und bunt ein Zeichen gegen Gewalt zu setzen. Unterstützt wird die Kampagne durch den Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH), den LandesFrauenRat Schleswig-Holstein (LFR), die Aktion Kinder- und Jugendschutz (AKJS), die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Kiel, den PARITÄTISCHEN und das PETZE Institut.
WOMEN´S MARCH Sa. 11. März 2017 Lübeck, Holstentor
Flyer Seite1 [PDF-Download] Flyer Seite2 [PDF-Download]
Bündniserklärung
Millionen Frauen und auch Männer haben im Januar auf dem Women‘s March in den USA und in aller Welt für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, gegen Sexismus und Rassismus und gegen die Diskriminierung von Minderheiten ein deutliches Zeichen gesetzt.
Presseerklärung
Zum 4. Opferschutzbericht der Landesregierung anlässlich der Befassung im Landtag am 24.2. 2017
Schleswig-Holstein soll Vorreiter im Opferschutz bleiben
Pressemitteilung: Neues Sexualstrafrecht tritt in Kraft
Pressemitteilung zum 10.11.2016
In einer historischen Abstimmung hatte der Deutsche Bundestag im Juli 2016 einstimmig eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Am 10.11.2016 traten die Neuregelungen in Kraft. Damit ist erstmalig die Nichteinverständnislösung Bestandteil des Deutschen Strafrechts.
Strafbar ist danach jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Auch sexuelle Belästigung wird zukünftig unter Strafe gestellt. Dadurch sind auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren.
Pressemitteilung: Flüchtlingsarbeit: Frauen und Kinder stärker in den Blick nehmen!
Kiel, 07. 11. 2016
Anlässlich der bevorstehenden Flüchtlingskonferenz in Lübeck fordert das Fachgremium „Geflüchtete Frauen und Kinder“, in der Flüchtlingsarbeit mehr auf die Bedürfnisse von Frauen und Kindern einzugehen. Nur so könne künftig die Integration und gesellschaftliche Teilhabe auch real gewährleistet werden, sagt Doris Kratz-Hinrichsen vom Diakonischen Werk S.-H.
Auf der Flüchtlingskonferenz am 9. November soll hierfür ein Forderungskatalog
vorgelegt werden.
Inkrafttreten des neuen Sexualstrafrechts
Der Landesverband der Frauenberatungsstellen LFSH und der Dachverband bff begrüßen die am 7. Juli vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform des Sexualstrafrechts, in dem fortan der Grundsatz „Nein heißt nein“ verankert ist. Diese Reform stellt einen deutlichen Paradigmenwechsel dar. Nicht mehr eine Nötigung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs, sondern entscheidend ist der Wille der Betroffenen. Damit ändert sich ganz grundlegend die bisherige Auffassung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung im Gesetz.
Regierungskoalition einig über „Nein heißt nein“. Verschärftes Sexualstrafrecht soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden
17.06.2016
Laut einer Erklärung der rechtspolitischen Sprecherin der CDU Elisabeth Winkelmeyer-Becker soll der Grundsatz „Nein heißt nein“ in den bereits vorliegenden Gesetzesentwurf eingearbeitet werden. Künftig soll es also für eine Strafbarkeit einer Vergewaltigung ausreichen, wenn das Opfer die sexuelle Handlung verbal ablehnt. Die Regierungskoalition aus Union und SPD hat sich darauf geeinigt, diesen Grundsatz in den Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) einzuarbeiten und darüber hinaus auch einen Straftatbestand „Sexuelle Belästigung“ einzuführen, der das so genannte „Grapschen“ strafbar machen soll.
bff-Stellungnahme zum Expertinnengespräch zum Sexualstrafrecht und Offener Brief
Der bff hat anlässlich der angestrebten Reform des Sexualstrafrechts eine Stellungnahme zum Expertinnengespräch veröffentlicht. In dieser nimmt der bff Stellung zum vorliegenden Gesetzesentwurf und gibt Veränderungsvorschläge, denn noch immer geht der Entwurf nicht weit genug.